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Aktive und passive Treuhand-Mandate

Serviceleistungen als Treuhänder

Manchmal kommt es aus vielschichtigen Gründen vor, dass ein offenes Auftreten nicht gewünscht oder nicht möglich ist. Auch dieser Umstand kann durch die Stellung geeigneter Treuhänder gelöst werden.

Es versteht sich von selbst, dass sämtliche Treuhänder ausnahmslos zuvor umfassend geprüft wurden und über einen guten Leumund verfügen.

Zudem verfügen wird ausschliesslich über Treuhänder, die aus artverwandten Berufen mit entsprechender Expertise kommen. Dies sind hauptsächlich Rechtsanwälte/Juristen, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer sowie eidgenössische Treuhänder (für die Schweiz und Liechtenstein).

Wofür eignen sich Treuhand-Mandate

Bitte beachten Sie, das Treuhandverhältnisse bei den Steuerbehörden sowie Banken offen gelegt werden müssen. Auch sind diese nicht geeignet, Gläubiger im Rahmen einer Insolvenz zu benachteiligen - dies ist sogar strafbar.

Vielmehr ist der Service i.d.R. geeignet, bei Firmengründungen für die nötige Zeitersparnis zu sorgen - nach Abschluss wird das Mandat dann niedergelegt. Oder es handelt es sich tatsächlich um funktionsbezogene und aktive Mandate, für die Fachwissen erforderlich ist.

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