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Firma in Liechtenstein

Allgemeines

Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass das Fürstentum Liechtenstein zwar EWR-Mitglied ist, nicht aber eine EU-Mitgliedschaft hält. Dennoch ist das EU-Primärrecht durch den EWR anwendbar, was insbesondere im Hinblick auf die Niederlassungfreiheit zu interessanten Gestaltungsmöglichkeiten führt, ist damit Liechtenstein durch faktisch in zwei Wirtschafträumen zuhause - der EU sowie durch die Währungs- und Zollunion der Schweiz.

Daher macht es aus unserer Sicht durchaus Sinn, die Wirtschaftsstandorte Schweiz und Liechtenstein nicht unter Offshore-Gesellschaften zu führen, da die wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtungen in der Zwischenzeit so gross sind, dass eine Betrachtung als reine Insellösung nicht mehr in Frage kommt. Zudem lassen sich - wie zuvor erwähnt - insbesondere mit EU-Gesellschaften interessante steuerliche Konstrukte schaffen, die auch einer Prüfung Stand halten.

Zudem hat Liechtenstein als derzeit einziges Land mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das keine Erhebung der Verrechnungssteuer mehr vorsieht. Dieses Abkommen ist bereits ausgehandelt und tritt am 01. Januar 2017 in kraft.

Gesellschaftsgründung

Gründung von Liechtensteiner Gesellschaften

Wir nehmen in Ihrem Auftrag eine Gründung für eine Liechtensteiner AG oder anderer Gesellschaftstypen vor, ganz unabhängig davon, in welchem Ort Ihre Gesellschaft domiziliert sein soll.

In Vorbereitung auf die Gesellschaftsgründung nehmen wir für die die erforderlichen Abklärungen vor. Dies sind insbesondere der Name der Gesellschaft, der Zweck der Gesellschaft, die Festlegung der Aktienstückelung oder die Einteilung der Stammanteile.

Zur Vermeidung von unnötigen Rückfragen seitens der eintragenden Handelsregisterämter nehmen wir die Vorbereitung der Gesellschaftsstatuten vor und stehen Ihnen auch bei weiteren Fragen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Sie wissen wie der Name der Gesellschaft lauten soll, der Zweck der Gesellschaft wurde bestimmt, die Aktienstückelung steht fest, die Gesellschaft verfügt über ein Domizil, dann können wir für Sie den Gründungsprozess starten.

Bitte beachten Sie, dass Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist aber nicht der Europäischen Union (EU). Seit 1923 besteht eine Zollunion mit der Schweiz.

Gesellschaftstypen

Diese Gesellschaftstypen gründen wir:

  • Liechtensteiner AG
  • Liechtensteiner Anstalt
  • Liechtensteiner Stiftung
  • Liechtensteiner SVP
  • Investmentfonds
Ablauf der Gründung

Wir bereiten sämtliche Dokumente unterschriftsreif vor, so dass lediglich ein Besuch vor Ort erforderlich ist. Eine ausführliche Beschreibung des Gründungsvorgangs finden Sie hier .

Sonstige Informationen

Wir bereiten sämtliche Dokumente unterschriftsreif vor, so dass lediglich ein Besuch vor Ort erforderlich ist.

Weiterführende Informationen

Die nächsten Schritte zu Ihrer neuen Firma

Wir gründen nicht nur Ihre neue Firma inklusive Domizil, Office-Services und Firmenkonten, sondern stehen Ihnen bei Bedarf auch beratend im Hinblick auf rechtliche- und steuerrechtliche Abklärungen zur Verfügung.Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen und auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden.

Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen.

Bitte bei weiteren Fragen zunächst per nachfolgendem Kontaktformular an uns und unser Support wird sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzten. Alternativ finden Sie auch ein Offertformular unter Anfragen.

Kontaktieren Sie uns