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Vorteile einer Liechtensteiner AG

Vorteile einer Liechtensteiner AG

  • Lediglich ein Gründer - natürliche oder juristische Person - erforderlich
  • Aktienkapital von 50.000 CHF, voll eingezahlt
  • Nach Eintragung der Gesellschaft steht das eingezahlte Kapital voll zur Verwendung
  • Im europäischen Vergleich niedrige Steuerbelastung trotz neuer Steuergesetzgebung
  • 12.5 % Körperschaftssteuer für aktive Gesellschaften
  • Neue Steuergesetze vom 1.1.2011 sind nun EU-konform
  • Anwendung und Geltung des EU-Primärrechts -->
  • Niederlassungsfreiheit für EU-Mandanten
  • Kapitalverkehrsfreiheit für EU-Mandanten
  • Wichtig: EWR-Mitgliedschaft aber keine EU-Mitgliedschaft
  • Ideal auch für Holdingstrukturen einsetzbar
  • kein Ausschüttungszwang oder fiktive Anrechnung von Dividenden
  • Steuerfreie Auszahlung von Dividenden

Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen und auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden. Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen.

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