Vorteile einer Firmengründung auf Malta
Vorteile einer Firmengründung auf Malta
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Vollständige EU-Mitgliedschaft seit 2004
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Maltesische Limited / Holding Gesellschaften genießen volle Akzeptanz durch Einhaltung der EU-Standards
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Interessante Kombinationsmöglichkeiten mit Gesellschaften aus der Schweiz, Slowakei, Österreich und Zypern
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Kombinationen auch mit Offshore-Gesellschaften möglich
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überschaubare Gründungskosten und Kosten für die laufende Verwaltung
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Haftungsbegrenzung auf das gezeichnete Aktienkapital
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Mindestkapital beträgt 1.165 € auf das 20 % eingezahlt sein müssen
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Nur Inhaberaktien erlaubt - aber Treuhandlösungen gestattet
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sicheres Bankgeheimnis für juristische Personen
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Keine Schenkungs- und Erbschaftssteuern
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Umsatzsteuer Normalsatz 18 % (reduziert: 7 % / 5 %)
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Direktor muss nicht auf Malta wohnhaft sein
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keine Probleme für Wohnsitznahme/Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger
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Grosse Anzahl an DBA (Doppelbesteuerungs-Abkommen)
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Niedrige effektive Steuerbelastung der Gesellschaft von effektiv 5 % bei richtiger Ausgestaltung
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Einnahmen aus Patenten und Lizenzerträge sind steuerfrei
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Malta besitzt ein starkes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtssituation
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