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Unternehmensnachfolge

Planung der Unternehmensnachfolge

In Zeiten leerer Staatskassen ist es nicht verwunderlich, dass die Finanzämter zunehmend auch in Erbschaftangelegenheiten länderübergreifend "näher hinschauen". Dies macht umsomehr eine sorgfältige und frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge im Rahmen der Erbschaftsplanung sowie ggf. die vorausschauende Erstellung eines Fahrplans zur Übertragung des Unternehmens erforderlich.

Dieser Grundsatz gilt insbesondere dann, wenn das eigene Unternehmen im Rahmen der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf die Erben übergehen und als ganze Unternehmenseinheit erhalten werden soll.

Wir stehen Ihnen gerne für umfassende individuelle Beratungen zur Verfügung und berücksichtigen dabei sowohl EU-bezogene als auch internationale Auslandssachverhalte.

Ist jedoch die Firmenübernahme aus dem Umfeld der Familie nicht möglich, sollte schon frühzeitig über Alternativen nachgedacht werden. Steht der Erhalt des Unternehmens sowie der Arbeitsplätze im Vordergrund, kann dies ebenfalls durch die Gesamtrechtsnachfolge durch Verkauf als ganze Einheit (MBO, MBI) geschehen.

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