Cheap Formation Agencies

Billig-Gründer

Wichtiges vorweg:
Warum viele andere Ltd.-Gründer günstiger sind. Oder: Wir können nur davor warnen,
eine Billig Gesellschaft zu kaufen,.. nicht selten kann dieses wirtschaftlicher
Selbstmord sein.....
Natürlich wissen wir, daß es Unternehmen gibt, die ausländische Gesellschaften für weniger
Geld gründen. Wir erfahren aber auch täglich, wie dilettantisch viele Unternehmen
Gesellschaften installieren und werden oft um Hilfe gebeten, um solche Konstruktionen zu
"reparieren", was in den meisten Fällen leider nicht mehr möglich ist.
Für unsere Kunden sind zahlreiche Details zu beachten, die das deutsche -und das jeweilige
Landesrecht, sowie die EU- Rechtsprechung betreffen. Daher werden Sie bei uns auf
"beiden" Seiten von Spezialisten (Fachanwälte und Steuerberater) durchgehend betreut.
Dieses ist ein unschätzbarer Vorteil, weil die Gründung von ausländischen Gesellschaften
ohne Fach-Anwälte in Deutschland und dem Gründungsland wirtschaftlicher
Selbstmord sein kann.
Darüber hinaus haben Sie in Deutschland immer einen deutschsprachigen
Ansprechpartner, der sich genausten mit der Thematik auskennt und Sie vor, während
und nach der Gründung intensiv beraten und betreuen kann. Auch sprechen unsere
Rechtsanwälte und Steuerberater in den Gründungsländern fließend deutsch. Daneben
beraten Sie unsere deutschen Anwälte in Rechts-und Steuerfragen bezogen auf das
deutsche und europäische Handels-und Steuerrecht.
Häufig ergeben sich auch Problemstellungen, z.B. hinsichtlich der "Auslösung einer
steuerrechtlichen Betriebsstätte" in Deutschland (was zur Steuerpflicht in Deutschland führt)
oder z.B. der "Verknüpfung" von deutschen Rechtsformen (z.B. GmbH) mit einer
ausländischen Gesellschaftsform.
Sie müssen auch bedenken, daß es mit der reinen Gründung einer ausländischen
Gesellschaft i.d.R. nicht getan ist. So ergeben sich nach der Gründung spezifische
Sachverhalte, bei denen wir Sie kostenlos beraten :
• Wie wird die unselbständige Zweigstelle in Deutschland angemeldet ? Wir meldenWir melden
diese Zweigstelle für Sie beim Gewerbeamt an, sofern erforderlich.
• Wer macht die Steuererklärung der Gesellschaft ? Wir vermitteln Ihnen kompetente
Steuerberater in Deutschland bzw. im Gründungsland
• Wie müssen die Verträge zwischen Ihrer Gesellschaft und Ihren deutschen bzw.
internationalen Kunden aussehen, damit alles juristisch wasserdicht ist? Wir beraten
Sie kostenlos in diesen Fragen.
• Wie soll der "Auftritt" Ihrer Gesellschaft in Deutschland aussehen? Soll eine
Repräsentants, eine unselbständige Zweigstelle, eine Niederlassung,...eine GbR und
Co Ltd installiert werden,..oder treten Sie als freier Handelsvertreter nach 84 HGB auf
? Wir beraten Sie hier ebenfalls kostenlos und finden die beste Lösung für Ihre
Bedürfnisse
Wenn Sie alle genannten Umstände abwägen, werden Sie feststellen, daß unsere
Gründungsgebühren realistisch betrachtet günstiger sind als bei anderen Gründern, die
Ihre Kunden nach der Gründung im Stich lassen und/oder im Rahmen der Gründung
falsch beraten.

Typische Gründungsfehler
Thematik "Direktor der Ltd."
Als Direktor einer Ltd. wird kein UK -Bürger ins Register eingetragen, bzw. es wird kein
echtes Treuhandverhältnis implementiert. Für Europäer, die Geschäfte einer Ltd.
überwiegend oder ausschließlich von Europa/Deutschland aus betreiben möchten, ist es
zwingend erforderlich, daß ein UK-Bürger als Direktor ins Handelsregister eingetragen wird
und das nachfolgend ein "echtes" Treuhandverhältnis zwischen dem Gründer und Direktor
bestehen bleibt. Der Direktor übergibt dem eigentlichen Gründer eine Vollmacht zur Führung
der Geschäfte (Generalvollmacht), ist aber nach außen weiterhin Direktor der Ltd..
Zwischen dem „eigentlichen Gründer“ und dem „Treuhand-Direktor“ besteht ein sogenannter
„Treuhandvertrag“. Hier wird vereinbart, daß der Gründer im Innenverhältnis alle Rechte und
Pflichten hat und das der Treuhänder keinen Einfluß nehmen kann und natürlich auch keinen
Zugriff auf das Geschäftskonto bzw. auf das Vermögen der Ltd hat.
Nur so ist gewährleistet, daß deutsche/europäische Behörden anerkennen, daß die Ltd. in
UK "tatsächlich" Geschäfte betreibt und, daß sich die Hauptstelle der Ltd. (der Sitz der
geschäftlichen Entscheidungen) "tatsächlich" in UK befindet. Nur so ist ferner
gewährleistet, daß der "eigentliche Gründer" in Deutschland mit der Ltd. arbeiten kann, z.B.
durch eine Repräsentants, Installation einer unselbständigen Zweigstelle, durch
Installation einer Ltd. & Co. GbR , durch Auftritt des eigentlichen Gründers als freier
Handelsvertreter nach § 84 HGB oder durch eine GmbH-Konstellation, wobei die Ltd.
Hauptgesellschafter der deutschen GmbH ist.
Die "Billig-Gründer" installieren entweder keinen UK-Bürger als Direktor der Ltd., bzw. tritt
der Direktor gleich nach der Registrierung zurück (Gründungs-Direktor) und "übergibt" an
den eigentlichen Gründer, ohne daß ein echtes Treuhandverhältnis weitergeführt wird. Noch
dilettantischer: Der Gründer nimmt einen sogenannten "PIN-Name" an. Selbstverständlich ist
es auch in England verboten, Geschäfte mit falschem Namen zu führen.
Thema Bankkonto der Ltd
Natürlich muß jede Gesellschaft (juristische Person) ein Bankkonto im Gründungsland
haben, auch dieses ist ein sogenanntes „Tatsächlichkeitsmerkmal“ im steuer- und
handelsrechtlichen Sinne. Wir installieren dieses Geschäftskonto- im Gegensatz zu manchen
Billiggründern- einwandfrei und mit allen erforderlichen Merkmalen: Das Geschäftskonto
wird auf die juristische Person der Ltd gegründet, wobei der Gründer der einzige KontoBevollmächtigte ist. So wird verhindert, daß Dritte- also z.B. der Treuhand-Direktor- Zugriff
auf das Konto haben. Eine Kontovollmacht sagt übrigens nichts über die tatsächlichen
Besitzverhältnisse in einer juristischen Person aus. Denken Sie dabei an typische
Konstellationen bei einer deutschen GmbH: Die deutsche GmbH hat als juristische Person
ein Bankkonto. Im Rahmen der Buchhaltung haben die Prokuristen der GmbH als natürliche
Personen i.d.R. Kontovollmacht, halten aber i.d.R. keine Gesellschaftsanteile an der GmbH.
Ihre Kontovollmacht sagt also nichts darüber aus, ob Sie Gesellschaftsanteile oder Aktien
der Ltd halten. Das Geschäftskonto Ihrer Ltd wird bei einer großen englischen Bank
installiert. Sie erhalten Internet-Banking (weltweite Kontoführung), Bar-Schecks,
Verrechnungsschecks und Visa Card.
Thematik Domizil:
Billiganbieter offerieren Ihren Kunden ein "virtuelles Domizil". Hinter der Adresse verbirgt
sich hier ein "Briefkasten", hinter der Telefonnummer ein Anrufbeantworter. Mit einer solchen
Konstellation ist die "Tatsächlichkeit" des Hauptsitzes natürlich nicht nachzuweisen, wenn
es sich nicht um eine echte Adresse und Telefonnummer handelt, und "vor Ort" jemand
"in Person" erreichbar ist. Wir gründen immer mit „realen“ Domizil und mit „echter“
Telefonline.
Thematik by law/ Gesellschafterverträge der Ltd, Apostille und sonstige behördliche
Unterlagen und/oder Gesellschaftsunterlagen:
Viele Billiganbieter geben entweder keine by law der Gesellschaft aus, oder nur gegen
Aufpreis und/oder nur eine "Standard by law", die in keinster Weise auf die entsprechende
Gesellschaft "zugeschnitten" wird. Ebenso wird häufig mit sonstigen erforderlichen
Unterlagen, wie z. B. der Apostille verfahren, von deutschen Übersetzungen ganz zu
schweigen. Bei uns erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen in juristisch einwandfreier
Form, in notariell beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache.
Thematik der Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung
Hier hört es bei den meisten Billig-Gründern aus fachlicher Unkenntnis auf. Wie bereits
mehrfach erwähnt müssen sogenannte steuer-und handelsrechtliche
Tatsächlichkeitsmerkmale erfüllt sein, damit Ihre Ltd. als solche in Tatsächlichkeit existiert
und/oder damit in Deutschland keine steuer- und/oder handelsrechtliche Betriebsstätte
ausgelöst wird. Kurz zusammengefaßt: Ihre deutschen Kunden müssen die Verträge immer
mit der Muttergesellschaft in England abschließen und auch die Rechnungsstellung muß von
der Muttergesellschaft in England erfolgen. Wir setzen Ihnen hierzu kostenlos die richtigen
Vertrags- und Rechnungsvorlagen auf.
Thema Steuer- und Rechtsberatung
Die Gründung einer UK Ltd. ist die eine Sache. Wer aber macht die Steuererklärung und
reicht diese beim englischen Finanzamt ein? Wer steht Ihnen für steuerrechtliche
Fragen zur Verfügung? Die meisten deutschen Steuerberater haben vom englischen undoder europäischen Steuerrecht schlicht weg keine Ahnung. Außerdem dürfen wir auf
folgenden Sachverhalt dringend hinweisen: Per Gesetz sind deutsche Steuerberater
dazu gezwungen, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und/oder Geldwäsche tätig zu
werden und Ihre Mandanten bei den zuständigen Behörden anzuzeigen! Wie gesagt, wir
reden hier von dem Verdacht! und nicht vom Tatbestand! Tun Sie dieses nicht, droht eine
empfindliche Strafe von 50.000,00 Euro pro Fall oder Haft.
Wir stellen Ihnen englische Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht zur Verfügung,
die fließend deutsch Sprechen und Sie in allen Fragen beraten können. Die Steuerberater
kennen sich explizit im deutschen-, europäischen- und englischen Steuerrecht aus. Da bei
einer Ltd keine doppelte Buchführung und Bilanz erstellt werden muß, sind die Gebühren
auch noch wesentlich geringer als bei deutschen Steuerberatern, im Vergleich zu den
Kosten einer Buchführung und Bilanz einer deutschen GmbH. Wollen Sie die vorbereitende
Buchführung nicht selber machen, vermitteln wir Ihnen einen deutschen Berater, der
entsprechend ausgebildet ist und dieses für Sie übernehmen kann.
Bei den Billig-Gründern suchen Sie die genannten Dienstleistungen i.d.R. vergeblich.

Fazit:
98% der Billiganbieter gründen erschreckend dilettantisch. Eine solche Gründung kann
schlicht "wirtschaftlicher Selbstmord" sein.
Gründen Sie eine englische Limited Company, Ltd.!
Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:
• In Deutschland voll handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in England keine
Geschäfte getätigt werden
• keine persönliche Haftung auf das Privatvermögen
• Durchgriffshaftungen auf die natürliche Person nur in sehr selten Fällen - bei
Straftaten - möglich
• keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich
• geringe Eintrags- und Registierungskosten
• weltweit geschäfts- und handlungsfähig
• legale Steuerminderung bei richtiger Konstruktion der Ltd
• Anonymität des Gründers voll gewährleistet
• Keine VGA (verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH
• Umsatzsteuer- Veranlagung erst ab 51.000 GBP /Umsatz pro GF
• Geringe Steuerberatungskosten: Es wird eine modifizierte Einnahme-
Überschußrechnung und keine Bilanz erstellt
• Geschäftlicher Neustart: Nach Insolvenz/ Konkurs können Sie mit einer Ltd wieder neu
durchstarten. Sofern ein Verbraucher-Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, fungieren Sie
als Angestellter der UK Ltd in Deutschland und beziehen ein kleines Gehalt. Der
pfändbare Anteil geht dann an den Insolvenzverwalter
Als Schnittstelle zwischen internationalen Consultants, Rechtsanwälten und Steuerberatern,
gründen wir Ihre Ltd in Kooperation mit unserer Londoner und internationalen Kanzleien. Die
Rechts-und Steuerberatung übernehmen ausschließlich unsere internationalen
Rechtsanwälte und Steuerberater.
Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden
(Urteil des europäischen Gerichtshofes C-212/97 vom 9.3.1999)
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem
Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet,
dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.
Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land,
über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht
erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
In seinem Urteil (C-212/97 vom 9.3.1999) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
diese sich aus der Niederlassungsfreiheit ergebende Konsequenz ausdrücklich
klargestellt.UK Ltd. Gründung Exposé
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