1. Gründer

Gründer

Für die Gründung einer Gesellschaft werden mindestens ein Aktionäre und ein Direktor benötigt; dabei können Aktionäre und Direktoren durchaus identisch sein. Der oder die Gründer können natürliche Personen oder aber auch eine juristische Personen sein, die nicht alle in Singapur ansässig sein müssen.

Darüber hinaus wird zwingend ein „Company Secretary“ (Firmenschriftführer) gefordert. Dieser muss in Singapur ansässig sein und neben dem Empfang der an die Gesellschaft gerichtete Behördenpost und Zustellungen und die Verwahrung der gesellschaftsbücher auch für die Berichterstattung an das Handelsregister zuständig.