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AGB Corporate Services

Terms & Conditions as of 15.01.2013

Stand 15.01.2013

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vereinbarungen zwischen First Advisor Corporate Services ("FACS") und seinen Kunden („Kunde“). Auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringt FACS dem Kunden verschiedene Dienstleistungen wie die Gründung von EU-Gesellschaften sowie Offshore-Gesellschaften ("Gesellschaften") und die damit im Zusammenhang stehenden zusätzlichen Dienstleistungen („zusätzliche Dienstleistungen").

Zusätzliche Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die ursächlich mit der ordentlichen Verwaltung der Gesellschaften zu tun haben, also die weltweite Bereitstellung von Domizilen, die Bereitstellung von Domizilen und virtuellen Büros, die Stellung von Treuhandmandaten, die Beschaffung und Beglaubigung von Gesellschaftsdokumenten sowie die Hilfe bei der Eröffnung von Konten jeglicher Art ("Kontoeröffnungen").

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen grundlegenden Vertragsbestandteil dar und werden mit Publikation auf unseren Websites sowie der Absendung eines Anfrage- und/oder Auftragsformular oder deren Übermittlung per Post, Telefax sowie Email akzeptiert. Insofern bestätigt der Kunde vor Eintritt in eine Geschäftsbeziehung mit FACS, das er die der Geschäftsbeziehung zugrundeliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

Alle diese Dienstleistungen sind als Mandatsverträge im Sinne von Artikel 394 ff. des schweizerischen Obligationenrechts zu verstehen.

Anderslautende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn diese von FACS und dem Kunden ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart worden sind. Im Falle eines Konflikts zwischen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und etwaigen Individualvereinbarungen gehen die Bestimmungen dieser Verträge in jedem Fall vor.

FACS behält sich jederzeit das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern. Diese Änderungen werden sowohl auf unseren Websites publiziert als auch bestehenden Kunden schriftlich mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, sofern FACS nicht innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Mitteilung einen schriftlichen Einwand erhalten hat.

Art und Umfang unseres Leistungsspektrums

First Advisor Corporate Services (FACS) beschäftigt sich massgeblich mit Gründung und Leitung von Unternehmens sowie Erbringung von Zusatzdienstleistungen an ausgewählten Destinationen sowohl innerhalb der EU (inklusive Schweiz und Liechtenstein als quasi assoziierte Mitglieder) als auch an Offshore-Desinationen.

FACS kann die Gründung einer Gesellschaft für den Kunden in den Rechtsgebieten, die auf der Website angegeben sind, ausführen. FACS organisiert auch die Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen entweder in Eigenregie durch verbundene Unternehmen oder aber durch Kooperationspartner und Dritte - dies massgeblich bei der Bestellung von Treuhändern und anonymen Aktionären sowie Domizilen.

Verbundenes Unternehmen bedeutet in Bezug auf FACS, eine Tochter- oder eine Holdinggesellschaft oder irgendein anderes Tochterunternehmen dieser Holdinggesellschaft.

Alle Zusatzleistungen werden auf der Grundlage eines zusätzlichen Vertragesverhältnisses zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der zusätzlichen Leistungen ausgeführt, mit Ausnahme von Siegeln, Stempeln und Logos, Beglaubigungen und Apostillen (diese Positionen werden als Auslagen abgerechnet).

FACS kann dem Kunden ebenfalls Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos bieten. In diesem Falle wird FACS dem Kunden eine Liste von Banken vorschlagen; aber der Kunde trägt die Verantwortung für die Wahl der Bank. Der Kunde kann entweder eine der von FACS in einer Liste aufgeführten Banken oder eine Drittbank wählen ("Bank").

Die erfolgreiche Einrichtung von zusätzlichen Leistungen wie Kreditkarten, Scheckheften oder Online-Handelskonten ist nicht garantiert und wird "wie besehen“ angeboten. Diese Leistung kann nur für legale Zwecke im Sinne des schweizerischen Rechtes erbracht werden.

Um eine neue Gesellschaft zu registrieren, wird immer auch ein Domizil/Registered Office benötigt. An dieses Domizil wird die anfallende Behördenpost versandt. Der Kunde ist berechtigt, diese Adresse als Sitzadresse seiner Gesellschaft anzuzeigen und zu nutzen.

Zusätzlich zum Domizil/Registered Office wird jedoch noch ein virtuelles Offices benötigt. Auch diese Servicedienstleistungen werden von FACS angeboten.

Domizile & Virtual Offices

Vertragesvereinbarungen für ein Domizil und/oder virtuelles Büro berechtigen den Kunden, die jeweilige im Vertrag angegebene Adresse in dem angegebenen Umfang als Geschäftsadresse zu nutzen.

Kontoeröffnungen

Der Kunde schuldet FACS eine einmalige Gebühr für die Eröffnung eines Bankkontos. Diese Eröffnungsgebühr kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Eröffnungsgebühr ist in Euro (EUR) angegeben. Der Kunde muss die Einrichtungsgebühr zahlen, bevor FACS mit der Ausführung der vermittlungsleistung beginnt.

Der Kunde kann die Einrichtungsgebühr mit einer gültigen Kreditkarte (Visa- und Mastercard sowie Amex), die auf seinen Namen oder auf den Firmennamen ausgestellt ist, oder per Banküberweisung an FACS zahlen.

Kunden, die FACS eine Kreditkarte als Zahlungsmittel senden, akzeptieren damit, dass FACS der jeweiligen Kreditkarte den vollen Betrag der Einrichtungsgebühr für das gewünschte Konto sowie gegebenenfalls die Kosten des Kurierdienstes belastet.

Leistungsverweigerungsrecht

FACS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kundenverbindungen und/oder einzelne Leistungen ohne Angabe von Gründen oder Erklärung zu verweigern. Die Leistungsverweigerung stellt keinen Umstand dar, für den wir haftbar gemacht werden können.

Rechtsberatung

FACS ist jederzeit bestrebt, seinen Kunden wahre und richtige Informationen über angebotene Leistungen zu bieten, leistet aber keine Rechtsberatung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Kenntnisse über Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb der Gesellschaft besitzt, um sicherzustellen, dass seine Aktivitäten nicht gegen das Recht des betreffenden EU-Gebietes oder Offshoregebietes verstoßen.

Schon im Eigeninteresse sorgt der Kunde dafür, dass - ggf. unter Zuhilfenahme seines Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters - die erforderlichen Kenntnisse über die Rahmenbedingungen der Destination, in der die neue Firma gegründet wird, bekannt sind und im Einklang mit den rechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen seines Heimatlandes stehen.

Sofern zusätzlich beauftragt, nehmen wir unter Zuhilfenahme unserer Vertragsanwälte (vor Ort) auch Rechts- und Steuerrechtsberatungen vor - dies aber ausdrücklich nur nach zuvor schriftlicher Vereinbarung, die von beiden Seiten gegengezeichnet sein muss.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eine Domizilvertrages und/oder Vertrages für ein virtuelles Office, folgende Unterlagen und Dokumente zu überlassen:

a) Kopie des Nachweises der Identität des Auftraggebers;
b) eine unterschriebene Kopie der Satzung des Unternehmens des Kunden (Durchführungsbestimmung und Satzung);
c) eine Kopie des Registers der Direktoren des Unternehmens des Kunden;
d) eine Kopie der Gründungsurkunde des Unternehmens des Kunden;
e) eine Vollmacht für den Postverkehr;
f) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, FACS unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der oben genannten Unterlagen, sei es ihre Rechtsform oder ihr Zweck, und jede Änderung des Namens und Wohnadresse aller Bevollmächtigten des Unternehmens zu informieren.

Bei Beendigung eines Domizilvertrages und/oder Vertrages für ein virtuelles Büro, aus welchem Grund auch immer, liegt es beim Kunden, allen Parteien seine neue Anschrift mitzuteilen. Nach Ablauf des Vertrages eingehende Post wird von FACS wird an den Absender zurückgesendet und nur in Ausnahmefällen - nach vorheriger Absprache - zur Abholung bereit gehaltebn

Der Kunde sichert zu, dass er die Rechte aus den Verträgen nicht missbraucht und für illegale, obszöne, sittenwidrige oder diffamierende Zwecke verwendet und sichert zu, dass er FACS in keiner Weise in Misskredit bringen wird.

Dem Kunden ist ausdrücklich nicht gestattet, den Namen First Advisor Corporate Services, ganz oder teilweise, für kommerzielle Zwecke nutzen oder kombinieren. FACS behält sich aus verständlichen Gründen das Recht vor, mit offiziellen Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, wenn dies in Folge auf ein Fehlverhalten des Kunden erforderlich sein sollte.

Gebühren und Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich die Gebühren, die von FACS gefordert werden, zu entrichten. Die von FACS für die Firmengründung erhobenen Gebühren können auf der jeweiligen Destination für die Gründung gefunden werden. Die jeweiligen Gebühren nach Auswahl des Leistungsumfangs durch den Kunden werden nochmals detailliert auf den Online-Auftragsformularen ausgewiesen. Nach Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie nach Übermittlung des Online-Auftrages ist die Bestellung verbindlich und die entsprechende Gebühr fällig und zahlbar.

Zusätzlich zu den auf der Website erwähnten Gebühren, verpflichtet sich der Kunde alle Auslagen, einschließlich aber nicht begrenzt auf Aufwendungen zur Einberufung oder Teilnahme an Sitzungen des Vorstands, der Aktionäre oder der Sekretäre, die Kosten für die Einberufung oder Teilnahme an einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die Kosten für die Vorbereitung und Weiterleitung aller Anmeldungen oder Erklärungen, sowie alle ähnlichen Kosten zu tragen.

FACS beginnt mit der Ausführung eines Auftrages erst nach Eingang der vollständigen Zahlung der Gebühren. Der Kunde hat während der Ausführung des Online-Auftrages die Möglichkeit, die gewünschte Währung für die Zahlung auszuwählen. Alle zusätzlichen Gebühren und Entgelte, die mit der laufenden Verwaltung der Gesellschaft anfallen, sind in der von FACS bestimmten Währung, zahlbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gebühren und Zinsen aufgrund von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistung-, Garantie- oder Haftansprüchen zurückzuhalten. In gleicher Weise ist das Recht auf Wertersatz ausgeschlossen.

Im Rahmen der Gründung schuldet der Kunde FACS eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Gründung eines Unternehmens zuzüglich der im Auftrag vereinbarten jährlichen Gebühren für zusätzliche Leistungen. Der Kunde schuldet FACS alle anderen Gebühren wie staatliche Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstige Auszahlungen im Bezug auf Treuhänder oder anonyme Aktionäre, einschließlich Auslagen und Spesen.

Der Kunde erkennt FACS das Recht zu, die Höhe der jährlichen Gebühren zu ändern. Jede Änderung in der Gebührenordnung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Beginn der Leistungen für den entsprechenden Zeitraum mitgeteilt. Der Kunde kann die jeweils geschuldeten Gebühren und Honrare mit einer gültigen Kreditkarte (Visa- und Mastercard sowie Amex), die auf seinen / ihren Namen oder auf den Firmennamen ausgestellt ist, oder per Banküberweisung an FACS zahlen.

Kunden, die FACS eine Kreditkarte als Zahlungsmittel überlassen, akzeptieren damit, dass FACS mit dieser Kreditkarte den vollen Betrag der Gebühren und / oder Spesen, Steuern, Abgaben sowie alle anderen Aufwendungen begleicht. Die Registrierungsgebühren der Gesellschaft sind Pauschalgebühren, die einmal jährlich, während der Registrierung oder der Erneuerung der Gesellschaft fällig werden. Sie können nicht rückerstattet werden.

Die Gebühren für Domizile sind jährlich im voraus nach Rechnungslegung fällig und zahlbar.

Die Gebühren für virtuelle Büros werden für die vereinbarte erste Vertragslaufzeit (mindesten 6 Monate) nach Rechnungslegung im voraus fällig und zahlbar. Alle weiteren Vertragsmonate werden zum Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats im voraus berechnet und sind bis zum 25. eines laufenden Monats fällig und zahlbar. Zusätzlich angefallene Leistungen werden monatlich nachträglich abgerechnet. Der Kunde akzeptiert die Zahlung eines Deposits in Höhe einer Monatsgebühr.

Haftung & Schadensersatz

Eine Haftung von FACS und /oder Dritten mit der Auftragserteilung befassten Personen beschränkt sich unbeschadet besonderer Bestimmungen nur auf Vorsatz.

Etwaige Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Versagen, Nachlässigkeit, Tat oder Unterlassung einer dritten Person, eines Systems, einer Institution oder einer Zahlungsverkehrsinfrastruktur entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

FACS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die zusätzlichen Dienstleistungen aufgrund von FACS nicht zu vertretenen Gründen nicht eingerichtet werden können. Die Haftung von FACS in Bezug auf Zusatzleistungen ist streng auf eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung der mit ihr verbundenen Unternehmen oder einer anderen dritten Parteien beschränkt.

Etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Postdienste: Telegramme, Fernschreiben, Telefax, Telefon, andere Kommunikationsmittel oder Fortbewegungsmittel, insbesondere Verluste, die aus Verzögerungen, Missverständnissen, Verstümmelung, Missbrauch durch Dritte oder Vervielfältigung von Kopien entstehen, werden vom Kunden getragen, es sei denn, dass FACS grob fahrlässig gehandelt hat. Dieser Absatz gilt auch für sämtliche Leistungen aus virtuellen Offices.

Im spezifischen Fall einer Kontoeröffnung ist FACS eine Drittpartei, was die Beziehung zwischen der Bank und dem Kunden anbelangt. Daher kann FACS unter keinen Umständen für die Beziehung zwischen der Bank und dem Kunden haftbar gemacht werden. FACS ist weder befugt noch legitimiert, namens und im Auftrage der Bank und/oder des Kundens Willenserklärungen abzugeben und kann daher auch keine Haftung für Rechtsgeschäfte gegenüber einer Bank zu übernehmen.

Retrozessionen von Bankgebühren

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass FACS von der Bank ggf. Vermittlung- oder Retrozessionsprovisionen der Bankgebühren im Zusammenhang mit der Aktivität des Kontos (wie unter anderem Treuhandanlageprovisionen, Maklerprovisionen, Sicherheitsprovisionen, andere, interne Provisionen) erhalten kann.

Die Höhe dieser Retrozession hat keinen Einfluss auf die Bankgebühren. Durch die Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Zahlung dieser Retrozessionen im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts, Artikels 400 § 1. Dem Kunden steht frei, von FACS alle verfügbaren Informationen über Art und Höhe sowie über die Retrozession im Allgemeinen zu verlangen.

Geldwäsche & Due Dilligence

Der Kunde sichert ausdrücklich die Überlassung sämtlicher von FACS für notwendig erachteten Informationen zu, um sicherzustellen, dass das Unternehmen jederzeit den geltenden Rechtsvorschriften über die Geldwäsche und Due Diligence entspricht.

Der Kunde ist dafür verantwortlich und bestätigt mit Überlassung der Informationen ausdrücklich, dass die überlassenen Informationen richtig (und bei Bedarf belegbar) sind. Der Kunde erklärt gegenüber FACS außerdem, dass die Vermögenswerte oder Finanzmittel, die er in das neue gegründete oder erworbene Unternehmen einführt oder einbringen will, nicht mittelbar oder unmittelbar aus kriminellen oder sonstigen illegalen Aktivitäten entstammen.

Damit FACS den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann, muss der Kunde vollständig und unverzüglich alle Änderungen des wirtschaftlichen Eigentums, der Aktionäre und der Führungskräfte des Unternehmens mitteilen. Die vom Kunden angegebenen wirtschaftlichen Nutznießer unterzeichnen gemäß des Übereinkommens über die Sorgfaltspflicht der Schweizer Banken ein "Formular A" oder ein entsprechendes gleichlautendes Formular anderen Destinationen.

Kommunikation mit dem Kunden

Der Kunde und FACS können Anweisungen, Hinweise, Dokumente oder sonstige Nachrichten entweder per Post, E-Mail oder Fax austauschen. FACS wird Rechnungen als Anhang zu Emails senden.

FACS wird alle Anweisungen, Emails, Schreiben, Dokumente oder andere Nachrichten des Kunden als Nachweise aufbewahren. Alle an den Kunden gerichteten Schreiben werden diesem an seine Nachsende-Adresse zugestellt, postlagernde Schreiben inbegriffen, insofern deren Behandlung schriftlich vereinbart worden ist.

Damit FACS jederzeit in der Lage ist, mit den Kunden Kontakt auszunehmen, ist der Kunde verpflichtet, FACS unverzüglich über die Änderung seiner Anschrift und E-Mail-Adresse oder Telefon- / Faxnummer in Kenntnis zu setzen.

Datenschutz

Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten genau. Sie finden unsere separate Datenschutzerklärung hier.

Geschäftsunfähigkeit

Der Kunde trägt das Risiko für Schäden, die aus Mangel an Rechts- und Handlungsfähigkeit seiner Person oder von ihm beauftragten Drittparteien (Anwälte / Steuerberater) entstehen, sofern diese Geschäftsunfähigkeit nicht zuvor schriftlich mitgeteilt worden ist.

Dauer, Beendigung & Aussetzen von Leistungen

Alle Verträge laufen für die in ihnen festgelegte Dauer und werden dann automatisch um jeweils die Länge der ursprünglichen Laufzeit verlängert. Unter allen anderen Aspekten wird jeder Vertrag automatisch unter den gleichen Konditionen verlängert. beiden Vertragsparteinen steht das Recht zu, den Vertrag an seinem Enddatum oder am Ende der Verlängerungszeit schriftlich, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung berührt nicht die Rechte und die Haftbarkeiten aller Parteien, die entweder vor der Kündigung oder die im Bezug auf eine Handlung oder Unterlassung vor der Kündigung entstanden sind. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei nachgewiesener Begründetheit bleibt hiervon unberührt.

Bei einem Verstoß gegen geltende Gesetze oder die vorliegenden Geschäftsbedingungen durch den Kunden kann FACS den Vertrag, einschließlich etwaiger zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen, die durch FACS selbst oder verbundenener Unternehmen oder durch Dritte geleistet werden, mit sofortiger Wirkung ausserorderntlich kündigen. In diesem Fall muss der Kunde unmittelbar alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die mit der Kündigung einhergehenden Rechtsmängel in der Gesellschaftsstruktur (fehlendes Domizil, fehlender Direktor oder Verwaltungsrat) zu beheben. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass FACS nicht für Schäden haftet, die eine solche fristlose Kündigung nach sich zieht.

Jeder Vertrag für die Betreuung eines Unternehmens gilt für ein volles Jahr. Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag beendet oder von FACS verlangt, die Betreuung der Gesellschaft an einen anderen Bevollmächtigten oder an eine andere Service-Provider zu übertragen oder die Gesellschaft zu liquidieren, wird FACS die Übertragung oder die Liquidation der Gesellschaft so lange nicht veranlassen, bis alle ausstehenden Auszahlungen, Aufwendungen und / oder Gebühren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstige an Dritte schuldige Auszahlungen, Kosten, die die Treuhänder und anonyme Aktionäre betreffen) in voller Höhe beglichen worden sind. Wir verzichten ausdrücklich auf die sonst in der Branche üblichen Ablösegebühren.

Die Leistung endet mit der Eröffnung des Kontos durch die Bank, alle Beziehungen zwischen dem Kunden und der Bank betreffen nur die vorstehend genannten Parteien. Jeder Kunde kann den Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos innerhalb von 7 Kalendertagen nach seinem / ihrem Antrag stornieren. Der Kunde erhält die volle Rückerstattung der Eröffnungsgebühr abzüglich der Zustellgebühren, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind: (i) Die Bank, mit der FACS zusammenarbeitet, kann dem Kunden kein Konto eröffnen UND (ii) FACS oder die Bank haben alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt vom Kunden erhalten, einschließlich einer Kopie des gültigen Personaldokumentes des Kunden, die unter Beachtung der spezifischen Anweisungen der Konvention für die Sorgfaltspflicht der Schweizer Banken beglaubigt worden ist, sowie alle von SFM geforderten Dokumente, wie, aber nicht beschränkt auf, Kreditkartenauszug, die Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Arbeitsvertrag, Gründungsurkunde oder andere Dokumente, die Aufschluss über die Herkunft der Mittel geben, UND (iii) die Forderung innerhalb von 6 Monaten nachdem SFM die Dokumente an den Kunden gesendet hat, geltend macht. Dies ist der einzige Umstand, unter dem Rückerstattungen geleistet werden. ES WERDEN KEINE RÜCKERSTATTUNGEN, AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER, GELEISTET WENN DER KUNDE SEINEN RÜCKTRITT NACH MEHR ALS SIEBEN KALENDERTAGEN ENTSCHEIDET.

FACS behält sich das Recht vor, jederzeit alle Leistungen für eine Virtuelles Office mit oder ohne Ankündigung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn die Gebühren nicht bis zum Ende des Tages des Fälligkeitsdatums bei FACS eingegangen sind. Jeder Vertrag für die Leistungen der virtuellen Büros hat eine Laufzeit von einem vollen Jahr.

Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame zu ersetzen, die der Absicht (Intention) der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt. Ebenso sind eventuell vorhandene Lücken in den Geschäftsbedingungen sinngemäß zu schließen.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht im Kanton Fribourg vereinbart. First Advisor Corporate Services ist jedoch berechtigt, jeden anderen Ort in der Schweiz als Gerichtsstand zu wählen, wenn dies rechtlich zulässig und durchführbar ist.

First Advisor Corporate Services ist auch berechtigt, den Gerichtstandort an Firmensitze der Gruppengesellschaften (London und Zypern) zu verlagern, wenn dies rechtlich zulässig und durchführbar ist. FACS kann jedoch auch am Sitz des Kunden oder bei jedem anderen zuständigen Gericht oder Behörde gegen den Kunden vorgehen, wenn dies rechtlich zulässig ist.